Zum Jahresende 2019 kam gestern noch Post, über die mein Vater mich sofort informierte (ganz, ganz lieben Dank an dieser Stelle dafür!).
Der Brief war mal wieder vom Regierungspräsidium Kassel… erstmal sackte mir natürlich das Herz in die Hose, hatte ich doch immer noch Angst, dass die Ampel in Wiesbaden vor ein paar Wochen (hier der erste Beitrag dazu) bereits mehr als eine Sekunde rot gewesen sein könnte, als ich über die Haltelinie fuhr…
“Sehr geehrter Herr Stößer,
Ihnen wird vorgeworfen, am 08.11.2019 um 11:49 Uhr in Wiesbaden, Mainzer Strasse / Freizeitbad als Führer des PKW M–SZ 8475 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Beweismittel: Rotlichtüberwachungsanlage und Foto
Zeuge: Sachkundiger Zeuge Herr Hollinger, Straßenverkehrsamt Wiesbaden
Deshalb wird gegen Sie gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eine Geldbuße festgesetzt von 90 €.
Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß §§ 105 und 197 OWiG und §§ 454 Abs. 1 und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen und zwar 25 € Gebühr und 3,50 € Auslagen.
Die Gesamtforderung beträgt somit 118,50 €.”
Und dann gibt es noch einen Punkt in Flensburg – im Alter von 44 Jahren mein allererster; wurde wohl auch mal Zeit dafür. Aber ich war irgendwie schon stolz, dass ich bislang noch keine Punkte hatte.
Ich bin also tatsächlich noch mal ganz gut weggekommen und muss mir also keine(n) Fahrer(in) suchen oder nach Thailand für 4 Wochen “flüchten”.
Wobei ich mir das mit Südostasien schon noch überlege – am liebsten würde ich da ja selber hinfahren…
Autofahren macht in Thailand nämlich echt Spaß… hier bin ich mit einem Mietwagen 2011 unterwegs. Aber mit dem eigenen Camper wäre es natürlich der Hit für mich!