Da wir und viele andere Wohnmobilfahrer sich schon gefragt haben, ob sich bei einer Polizeikontrolle die Durchsuchung des Reisemobils genauso gestaltet wie die der Wohnung, haben wir uns mal an einen Rechtsanwalt gewandt: Dominik Ruf hatte hier im Magazin ja schon mal Tipps zum Wohnmobilkauf und zum richtigen Verhalten bei einem Unfall gegeben. Heute stellt Dominik sich unseren Fragen zum Thema Polizeikontrolle:
Darf die Polizei in Deutschland bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle mein Wohnmobil betreten und eventuell sogar durchsuchen?
Zunächst einmal ist in § 36 (5) StVO geregelt, dass die Polizei eine allgemeine Verkehrskontrolle durchführen darf. In diesem Rahmen darf die Polizei also einfach so, ohne konkreten Anlass oder Verdacht, ein Wohnmobil anhalten.
Dann heißt es üblicherweise: „Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“.
Die Polizei darf also die Identität des Fahrers prüfen, ob dieser im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, ob er fahrtüchtig ist und natürlich auch, ob das Wohnmobil verkehrssicher ist und z.B. ob das Warndreieck und der Verbandskasten an Bord sind und der Verbandskasten auch noch nicht abgelaufen ist.
Im Rahmen einer solchen Kontrolle kann die Polizei weitere Erkenntnisse gewinnen, wie z.B. starken Alkoholgeruch des Fahrers feststellen. Hierzu gibt es eine wichtige neue Gesetzesänderung, die man kennen sollte: wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt begründen, dann darf nun die Polizei selbst – also ohne wie bisher vorher die Genehmigung eines Richters einzuholen – eine Blutabnahme durch einen Arzt anordnen. Dies ist neu geregelt in § 81 a (2) StPO.
Wenn sich der Verdacht der Trunkenheitsfahrt bestätigt oder zumindest sehr naheliegend ist, dann wird die Polizei dem Fahrer den Autoschlüssel und Führerschein abnehmen und ihm die Weiterfahrt untersagen. Da das Wohnmobil dann vermutlich irgendwo im Weg herumsteht, darf die Polizei es dann betreten und zur Gefahrenabwehr in der Nähe verkehrssicher abstellen.
Eine Durchsuchung des Wohnmobils kann zu Zwecken der Beweissicherung nötig werden, z.B. um die im Wohnmobil herumliegenden Bier- und Schnapsflaschen einzusammeln. Oder wenn sich der Verdacht ergibt, dass Fahren unter Drogeneinfluss vorliegt und der Verdacht besteht, dass im Wohnmobil Betäubungsmittel transportiert werden.
Generell dürfen Durchsuchungen nur durch den Richter angeordnet werden, bei Gefahr im Verzug aber auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen, also durch die Polizei (geregelt in § 105 (1) StPO).
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass es neben den Vorschriften zur Strafverfolgung auch noch Vorschriften zur Gefahrenabwehr gibt. In Bayern ist dies u.a. im Polizeiaufgabengesetz (PAG) geregelt. Daraus ergeben sich weitergehende Befugnisse der Polizei.
Würdest Du empfehlen, den Beamten das Betreten des Wohnmobils zu untersagen und auf einen Durchsuchungsbefehl zu pochen?
Nein. Man kann freundlich nach einer Begründung oder Ermächtigung für die Durchsuchung fragen. Aber generell gilt, je aufmüpfiger man ist, umso mehr wird üblicherweise die Polizei zu diversen Maßnahmen angestachelt und so kann sich eine kleine Verkehrskontrolle, die zügig erledigt wäre, schnell mal zu etwas viel Größerem ausweiten und man wird dann stundenlang gefilzt und an der Weiterfahrt gehindert. Wer nichts zu verbergen hat, ist also sicher mit einem kooperativen Verhalten besser beraten.
Hat der deutsche Zoll andere Befugnisse?
Der Zoll darf im grenznahen Bereich Fahrzeuge anhalten und kontrollieren. § 10 (1) ZollVG regelt sogar, dass die Beamten zur Prüfung von Gepäck, Beförderungsmittel und ihrer Ladung an Bord gelangen dürfen.
Der grenznahe Bereich erstreckt sich von der deutschen Grenze bis 30 km tief ins Land.
Aber auch außerhalb dieses grenznahen Bereichs kann der Zoll eine Kontrolle durchführen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Personen oder in Beförderungsmitteln mitgeführt werden.
Kann ich verlangen, dass die Beamten die Schuhe ausziehen? Müssen Sie bei einer Durchsuchung mit Hilfe eines Hundes auf meine Tierhaarallergie Rücksicht nehmen?
Hier kann ich nur sagen, dass höfliches Fragen noch nie geschadet hat. Aber der Kontrollierte hat keinen Anspruch darauf.
Wie verhält es sich im Ausland?
Die Befugnisse der Beamten von Polizei, Militär und Zoll im Ausland sind teils deutlich höher als in Deutschland. Ohne eine genaue Kenntnis der dortigen Rechtslage ist davon abzuraten, den Beamten in irgendeiner Form zu widersprechen. Es ist deswegen besser, den Anweisungen Folge leisten.
Ganz lieben Dank für die Beantwortung unserer Fragen, lieber Dominik!
Über unseren Interview Partner:
Rechtsanwalt Dominik Ruf ist seit Anfang 2003 als Rechtsanwalt in Regensburg selbstständig und bearbeitet seither Mandate von Privatpersonen sowie kleinen bis mittleren Unternehmen.
Dominik Ruf hat sich auf Strafrecht und Verkehrsrecht spezialisiert.
Im Verkehrsrecht kümmert er sich um folgende Schwerpunkte:
- Verkehrsstraftaten (Nötigung, Trunkenheitsdelikte etc.)
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstoß etc., insbes. Auto, Motorrad)
- Abwicklung von Verkehrsunfällen (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung etc.)
- Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflicht, Voll- und Teilkasko)
- Kauf, Reparatur, Gewährleistung, Garantie Auto / Motorrad
Die Kontaktdaten von Dominik findet Ihr auf der Webseite seiner Kanzlei unter http://www.ra-franke-ruf.de/
Dominik ist begeisterter Motorradfahrer und hat auch einen Blog, auf dem Ihr weitere Artikel zum Verkehrsrecht findet: http://www.motorradfahrerrecht.de/
Ein lebensfremder Beitrag. Ein Reisemobil ist keine Wohnung sondern ein Fahrzeug. Und daher werden die Beamten nach Lust und Laune durchsuchen machen und tun wie sie lustig sind …
Lieber Peter Blaulicht,
hast Du den Beitrag gelesen? Es handelt sich um die Interpretation der Gesetzeslage durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Und er sagt ja auch, dass die Beamten höchstwahrscheinlich immer eine Begründung finden werden, das Auto zu durchsuchen. Es bringt auf alle Fälle nichts, sich dem zu widersetzen.
Liebe Grüße,
Marc